Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vip-sls Limousinen Services
Die Vip-sls ist ein Limousine Service Unternehmen mit Sitz in Aargau, Schweiz.
Sie stellt Ihre Dienste unter in diesem Dokument festgelegten Geschäftsbedingungen
ihren Kunden zur Verfügung. Der Kunde (auch Auftraggeber) erklärt sich bei
Auftragserteilung mit allen genannten Punkten dieser Geschäftsbedingungen
einverstanden. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des
Vertrages zwischen der Vip-sls und dem Auftraggeber und gelten für sämtliche von
der Firma Vip-sls erbrachten Leistungen, insbesondere für Geschäfts- oder
Privatfahrten, Rundfahrten oder Kurierdienste. Andere Geschäftsbedingungen sind
unverbindlich, ausser sie liegen schriftlich und von der Vip-sls
rechtsgültig unterschrieben vor.
1. Auftragserteilung und Vertragsbeginn
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung über alle
wesentlichen, die für die Durchführung des Auftrages betreffenden Faktoren, wie z.B.
Termine, Anzahl der zu befördernden Personen, über Art und Umfang von Gepäck
und sonstige mitgeführten Gegenstände zu informieren (Beschreibung des
Leistungsumfangs). Des weiteren ist ein Auftraggeber verpflichtet folgende
Informationen bei der Auftragserteilung der Vip-sls bekannt zu geben: Name,
Wohnsitz, und Telefon. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die Auftragserteilung
mit Leistungsumfang von der Vip-sls schriftlich, telefonisch oder mündlich
angenommen und bestätigt wird. Der vereinbarte Leistungsumfang ist Bestandteil
der Vertragsbedingungen.
2. Preise
Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarife,
soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der
vereinbarte Preis für die vereinbarte Auftragszeit. Für den Fall einer anderweitigen
Vereinbarung hält sich die Firma Vip-sls an die in ihren Angeboten enthaltenen
Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht
anders schriftlich vereinbart, in Schweizer Franken.
3. Zahlungskonditionen
Die Vip-sls kann grundsätzlich nach der Auftragsbestätigung oder vor der Fahrt
vom Kunden Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, gilt der zuvor
bestätigte Auftrag als nichtig. Grundsätzlich wird gleich nach Auftragsende die
erbrachte Leistung bar oder mit Kreditkarte beglichen. Der Auftrag kann mit einem
Einzahlungsschein in Rechnung, falls dies vor Fahrtbeginn mit der Vip-sls vereinbart
wurde, gestellt werden. Der Kunde hat die Rechnung in 10 Tagen nach Erhalt der
Rechnung zu begleichen. Bei nicht Einhaltung der Zahlungsfrist ist die Vip-sls
berechtigt die daraus entstandenen Mehrkosten zusätzlich zu belasten. Hiervon
abweichende Abrechnungsmodalitäten sind schriftlich bei Auftragserteilung zu
vereinbaren. WIR, Wechsel oder Checks werden nicht angenommen.
4. Beförderungsausschluss, Pflichten und Beschädigungen
Befördert werden Personen, die einen exklusiven
Personenbeförderungsservice nutzen möchten. Ausgeschlossen von der
Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung
darstellen. Fahrgäste haben sich bei der Benutzung unserer Einrichtungen und
Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre
eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Anweisungen
unseres Personals bzw. des Chauffeurs sind zu befolgen. Verletzt ein Fahrgast trotz
Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung
ausgeschlossen werden. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden
durch Fahrgäste sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen.
Bei Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben. Falls
Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als
Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein
Verschulden trifft.
5. Rücktritt des Auftraggebers
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne Rücktritt die
Leistung des Vip-sls nicht in Anspruch, so kann der Vip-sls angemessenen Ersatz für
die getroffenen Vorkehrungen und für die Aufwendungen und auch Ersatz für den
entstandenen Schaden verlangen. Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den
Auftraggeber kein Verschulden trifft. Vip-sls ist berechtigt, den
Schadenersatzanspruch zu pauschalieren. Erfolgt die Stornierung 48 Stunden vor
dem vereinbarten Leistungsbeginn, hat der Kunde 50% des vereinbarten Preises zu
zahlen. Wird der Service ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der
Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen.
6. Haftung
Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen Vip-sls sls auch gegenüber
seinen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Vip-sls ist für Schäden
an Dritte versichert. Darüberhinaus beschränkt sich die Haftung der Vip-sls
höchstens bis auf den vereinbarten Leistungspreis. Sollte der Auftraggeber zu
Schaden kommen, ist er verpflichtet der Vip-sls die für die Versicherung notwendigen
Informationen bereit zu stellen. Sollte Vip-sls einen vereinbarten Termin durch
technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche
Auflagen (z.B. Smog) nicht erfüllen können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf
Erfüllung des Vertrages. Der Kunde erhält die allfällige bereits geleistete Zahlung
zurück. Im Falle einer technischen Panne ist Vip-sls berechtigt, ein Ersatzfahrzeug
zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Der
Vip-sls ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der
Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die wir auch bei größter Sorgfalt nicht
vermeiden und deren Folgen wir nicht abwenden konnten. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz oder entgangenen Gewinn, sind
ausgeschlossen.
7. Schadenanzeige und Verjährung
Beschädigungen der Fahrzeuge und deren Inneneinrichtungen wie
übermässige Verschmutzung der Sitze, Teppiche, Seiten- und Dachverkleidungen
sowie unsachgemässe Bedienung der Einrichtungen durch Fahrgäste sind von
diesen zu übernehmen. Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach
Beendigung der Beförderung anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind
diese 7 Tage nach Beendigung der Beförderung schriftlich geltend zu machen. Bei
Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die
Verjährungsfrist 3 Jahre.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Aargau. Sollten einzelne Bestimmungen in
diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Nebenabreden und
abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Streitfällen, welche in
diesen Geschäftsbedingungen nicht angesprochen werden, beziehen wir uns
automatisch auf das Schweizerische Obligationenrecht (OR). Gerichtsstand ist
Aargau. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen der Firma Vip-sls und dem Auftraggeber gilt das Recht der Schweiz.
AGB’s
VIP.SLS
Stretchlimousinen Service